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RUB Jobticket: FAQ

1. Wer kann ein Jobticket bekommen?

Das Jobticket ist ein Großkundenticket mit einem Rabatt von 10% gegenüber unseren Normalpreisen.

Berechtigt sind

  • alle Mitarbeiter*innen der Ruhr-Universität Bochum
  • alle Mitarbeiterinnen der Hochschule Bochum
  • alle an der RUB und BO beschäftigten Mitarbeiter*innen des AKAFÖ

Dazu gehören Azubis, Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung und alle Wissenschaftler*innen.

Auszubildende können das YoungTicketPLUS und Mitarbeiter*innen ab 60 Jahren das Bärenticket erhalten

2. Was kostet das Jobticket?

Bei dem Jobticket sparen Sie 10% gegenüber dem normalen Abopreis. Die Preisliste finden Sie hier.

3. Wie groß ist der Geltungsbereich?

Das Jobticket ist - je nach Preisstufe - maximal im VRR gültig. Eine Karte, die das veranschaulicht, finden Sie hier.

Wer außerhalb des VRRs wohnt und somit über den Verbundraum hinaus mit dem Firmenticket fahren möchte, kann einen Ergänzungsaufpreis dazubuchen. Dieser wäre derzeit verfügbar für die Regionen Köln/ Bonn (VRS = Verbund Rhein Sieg) und Aachen (AVV = Aachener Verkehrsverbund). Die Ergänzungspreise finden Sie auf Seite 2 der Preisliste ganz unten (Über den VRR-Verbundraum hinaus).

4. Wie kann ich das Jobticket bestellen?

  • Downloaden Sie den Bestellschein.
  • Mailen Sie ihn vollständig ausgefüllt und unterschrieben (beides gern auch elektronisch) an gka@remove-this.bogestra.de.
  • Die Bestätigung Ihres Arbeitsverhältnisses mit der RUB/ der BO/ dem AKAFÖ kann durch Ihren Bereich erfolgen. Alternativ senden Sie uns eine Kopie Ihrer Einstellungszusage oder Ihres Dienstausweises mit.
  • Das Ticket wird Ihnen kurz vor Vertragsbeginn nach Hause geschickt werden.

5. Zu welchem Monat kann ich mein Ticket bestellen?

Eine Bestellung ist immer zum Ersten des nächsten Monats möglich. Bitte beachten Sie hierbei, dass der Bestellschein bis zum 20. des laufenden Monats bei der BOGESTRA eingehen sollte.

Bei Abgabe nach dem 20. eines Monats für den Folgemonat kann eine pünktliche Zustellung zum Monatsersten nicht zugesichert werden.

6. Ich habe die Bestellfrist verpasst, benötige das Ticket aber dringend. Gibt es da eine Möglichkeit?

Bestellen Sie das Firmenticket wie oben beschrieben. Es wird von der BOGESTRA so bald wie möglich bearbeitet und Ihnen per Post zugestellt. Bitte rechnen Sie damit, dass es aufgrund des Postweges einige Werktage dauern kann. Nur in Ausnahmefällen und nur nach Absprache mit der BOGESTRA können Sie Ihr Ticket persönlich abholen. Bitte kontaktieren Sie die BOGESTRA.

 

Nicole Lyding 0234 - 303 2665 gka@remove-this.bogestra.de
Thomas Hentschel  0234 - 303 2465 gka@remove-this.bogestra.de
Frank Guttke 0234 - 303 2665 gka@remove-this.bogestra.de

7. Welche Preisstufe benötige ich?

Die Preisstufen unterscheiden sich nach A, B, C und D.

Preisstufe A: Die Preisstufe A gilt in der Regel für Fahrten innerhalb einer Stadt (Tarifgebiet) oder wahlweise für Fahrten von 2 verschiedenen Städten innerhalb 2 benachbarten Waben, z.B. Bochum Mitte (360) und Herne Mitte (270).

Preisstufe B: Sie gilt für Fahrten in die Nachbarstädte. Wenn Sie z. B. Bochum als Ausgangspunkt wählen, dann können Sie nach Witten, Wetter, Herdecke, Hattingen, Sprockhövel, Essen Mitte/Nord, Gelsenkirchen Recklinghausen/Herten, Herne, Castrop-Rauxel und Dortmund Mitte/West fahren.

Preisstufe C Mit der Preisstufe C decken Sie die mittleren Reiseweiten ab. Dabei können Sie zwischen 19 unterschiedlichen Regionen im Verbundraum wählen.

Preisstufe D Die Tickets der Preisstufe D gelten im gesamten VRR-Gebiet.

Sind sie unsicher? Unsere Mitarbeiter*innen in unseren KundenCentern helfen Ihnen gerne oder rufen Sie uns einfach an:

Nicole Lyding 0234 - 303 2665 gka@remove-this.bogestra.de
Thomas Hentschel  0234 - 303 2465 gka@remove-this.bogestra.de
Frank Guttke 0234 - 303 2665 gka@remove-this.bogestra.de

8. Gibt es eine Mindestlaufzeit?

Nein, das Jobticket kann immer zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung sollte bis zum 20. des Monats eingehen.

9. Ich habe noch ein Ticket eines anderen Verkehrsunternehmens - besteht die Möglichkeit zu wechseln?

Das ist ganz unkompliziert! Wir übernehmen für Sie die Kündigung bei Ihrem bisherigen Verkehrsunternehmen. Hierfür downloaden Sie bitte die Vollmacht zur Kündigung meines Abonnements, füllen sie aus und schicken sie mit dem Bestellschein bis zum 20. des Monats an gka@remove-this.bogestra.de. Ihr bisheriger Vertrag wird zum nächsten Monatsende gekündigt, sodass ein nahtloser Übergang zur BOGESTRA möglich wird.

Achtung: Die Vollmacht zur Kündigung muss der BOGESTRA bis zum 20. des Monats zugehen. Verspätete Kündigungen werden von den beteiligten Verkehrsunternehmen für den laufenden Monat nicht mehr angenommen.

10. Wie kann ich mein Produkt oder die Preisstufe ändern?

Bitte gehen Sie in ein KundenCenter der BOGESTRA. Die Öffnungszeiten finden Sie hier.

11. Wie kann ich meine persönlichen Daten ändern?

Bitte gehen Sie in ein KundenCenter der BOGESTRA. Die Öffnungszeiten finden Sie hier.

12. Ich habe mein Ticket verloren! Wie kann ich einen Ersatz bekommen?

Bitte gehen Sie in ein KundenCenter. Sie erhalten direkt vor Ort eine neue Chipkarte ausgestellt. Die Ersatzaustellung kostet 10,00 Euro und wird mit dem nächsten Monatsbeitrag abgebucht.

13. Wie kann ich mein Ticket kündigen?

Wir können Ihre Kündigung per E-Mail entgegennehmen. Bitte schreiben Sie uns eine kurze E-Mail mit Angabe Ihrer Chipkartennummer und des gewünschten Beendigungsdatum an: gka@remove-this.bogestra.de

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