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Hinweis zur Beförderung von E-Scootern in Linienbussen

In einen bundesweit gültigen Erlass haben die Bundesländer die Mitnahme von Elektroscootern (E-Scootern) in Linienbussen des ÖPNV geregelt. Darin werden Regeln/Voraussetzungen für den E-Scooter, für den E-Scooter-Nutzer und für den Linienbus aufgestellt. Entsprechend gelten die Vorschriften der NRW-Beförderungsbedingungen .

Für eine Mitnahme müssen alle Regeln/Voraussetzungen erfüllt sein und es muss Platz im Fahrzeug sein!

Diese Seite gibt einen Überblick zu technischen Voraussetzungen des E-Scooters, personenbezogenen Voraussetzungen des Nutzenden, technischen Voraussetzungen des Linienbusses, weiteren Voraussetzungen (Richtige Ein-/Ausfahrt und Aufstellung im Bus) und Schulungsangebot:

Technische Voraussetzungen des E-Scooters

Dass der E-Scooter die technischen Voraussetzungen erfüllt und für die Mitnahme mit aufsitzender Person freigegeben, muss vom Hersteller in der Bedienungsanleitung festgestellt werden. Die Eignung des E-Scooters für die Mitnahme muss durch ein daran angebrachtes gut sichtbares, entsprechendes Piktogramm erkennbar sein.

Vom Hersteller anzubringendes Piktogramm für E-Scooter, die die technischen Voraussetzungen gemäß Erlass erfüllen. 

Ebenfalls Voraussetzung: Das maximal zulässiges Gewicht mit aufsitzender Person (und ggf. Zuladung) beträgt 300 Kilogramm.

Damit die Rückenlehne des Sitzes formschlüssig an die Prallplatte anliegen kann, dürfen keine Körbe, Halter für Gehhilfen, Taschen oder Rücksäcke o.ä. angebaut oder angehängt sein.

Personenbezogene Voraussetzungen des Nutzenden

Der Nutzer des E-Scooters hat einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G bzw. aG (§3 Abs. 1 Nr.1 oder 7 SchwbAwV) erhalten. Nachrangig genügt auch eine Kostenübernahme des E-Scooters durch die Krankenkasse. Eine ärztliche Bescheinigung reicht hingegen nicht aus.

Technische Voraussetzungen des Linienbusses

Die Busse, die für den Transport der erlassgemäßen E-Scooter geeignet sind, sind mit einem entsprechenden Piktogramm versehen.

Weitere Voraussetzungen (Richtige Ein-/Ausfahrt und Aufstellung im Bus)

Weitere Voraussetzung ist, dass Nutzende 

  • den E-Scooter selbstständig rückwärts in den Bus einfährt,
  • den E-Scooter entgegen der Fahrtrichtung des Busses mit der Rückenlehne seines Sitzes direkt an der Prallplatte aufstellt,
  • die Ausfahrt aus dem Bus selbstständig bewerkstelligen kann.

 

Flyer: Beförderung von E-Scootern mit aufsitzender Person in Bussen

Schulungsangebot

Wir bieten berechtigten E-Scooter-Nutzern die Möglichkeit, sich in speziellen Schulungsterminen durch praktische Übungen vorzubereiten. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: BOGESTRA-Kundentraining, Tel. 0234 303-2422, E-Mail kundentraining@bogestra. de

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