Fragebogen für Anspruchsteller*innen
Da wir von der herkömmlichen Haftpflichtversicherungspflicht befreit sind, ist die BOGESTRA Ihre direkte Ansprechpartnerin bei Schadenfällen. Ihre Unterlagen können Sie uns per Post, per E-Mail oder per Fax zukommen lassen.
Anschrift:
BOGESTRA AG
Rechtsabteilung
Universitätsstraße 58
44789 Bochum
rechtsabteilung@ bogestra.de
Fax: 0234 303-2300
Bitte übersenden Sie uns grundsätzlich eine detaillierte Sachverhaltsschilderung. Sollten Ihnen Zeug*innen bekannt sein, nennen Sie bitte die vollständige Anschrift. Denken Sie auch an Ihre Kontoverbindungsdaten in Form von IBAN und BIC. Um keine wichtigen Informationen zu vergessen, können Sie gerne den über den abrufbaren Fragebogen für Anspruchsteller*innen ausfüllen und uns zukommen lassen.
Nach Eingang aller Unterlagen werden wir diese prüfen, schnellstmöglich auf die Angelegenheit zurückkommen und uns zur Haftung äußern.
Bitte beachten Sie bei:
1. Schäden an einem Pkw
Zur Geltendmachung von Ansprüchen sind Sie berechtigt, wenn Sie Eigentümer*in des Pkws sind. Je nachdem, ob Sie konkret durch eine Reparaturrechnung oder fiktiv durch einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten eines*einer öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen abrechnen möchten, lassen Sie uns Entsprechendes bitte zukommen. Bitte beachten Sie jedoch, dass nur bei Schäden oberhalb von ca. 700€ und keinem krassen Missverhältnis von Sachverständigenkosten zum Fahrzeugschaden eine Abrechnung anhand eines Gutachtens möglich ist bzw. die Möglichkeit der Erstattung der Sachverständigenkosten besteht. Wir weisen darauf hin, dass Begutachtungen von uns nicht durchgeführt werden. Diese muss von Ihnen bei einem Sachverständigenbüro beauftragt werden.
Weiterhin wird für die Abrechnung eines Fahrzeugschadens die Information benötigt, ob bei Ihnen Vorsteuerabzugsberechtigung besteht und ob es sich um einen Leasingwagen bzw. ein finanziertes Fahrzeug handelt. Eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, sofern Sie das Fahrzeug nicht privat, sondern gewerblich nutzen. Sollte es sich um einen Leasingwagen bzw. ein finanziertes Fahrzeug handeln, bitten wir Sie, ein Schreiben Ihres Leasinggebers bzw. der finanzierenden Bank zu den Auszahlungsmodalitäten zu übersenden.
Sollte die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges notwendig sein, beachten Sie bitte, dass nur die marktüblichen Mietwagenkosten erstattungsfähig sind. Die Rechtsprechung verlangt, dass drei konkrete Vergleichsangebote eingeholt werden müssen, bevor das Ersatzfahrzeug angemietet wird. Geben Sie diese Information bitte an den*die Vermieter*in weiter.
2. Schäden an anderen Gegenständen, wie z.B. einer Brille
Bitte übersenden Sie uns die Anschaffungsrechnung und Fotos des beschädigten Gegenstandes. Sollte der Kaufbeleg nicht vorliegen, nennen Sie uns bitte das Kaufdatum und den Kaufpreis. Auch werden dann detaillierte Angaben zur Marke etc. benötigt, damit ein entsprechender Preis ermittelt werden kann.
3. Personenschäden
Bitte machen Sie konkrete Angaben zu den eingetretenen Verletzungen. Weiterhin werden Atteste von den behandelten Ärzt*innen benötigt. Wenn Sie wünschen, dass wir für Sie ärztliche Atteste einholen, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir lassen Ihnen dann eine Schweigepflichtentbindungserklärung zukommen, die Sie dann unterzeichnen müssen. Ohne eine derartige Erklärung darf uns Ihr*e behandelnde*r Ärzt*in keine Auskünfte erteilen. Sollte eine Arbeitsunfähigkeit vorliegen, nennen Sie uns bitte den konkreten Zeitraum, für welchen diese attestiert wurde.
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