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Pluspunkt für die Arbeitnehmer*innen

Aufgrund der betrieblichen Versorgungsregelung erwerben die Beschäftigten der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG mehrere Ansprüche.

Nicht nur Altersrenten, sondern auch Erwerbsminderungsrenten (Invalidität) und die Absicherung der Familie durch Witwen- und Waisenanspruch gehören zu den Leistungen unserer Kasse.

Obwohl die Kosten in den letzten Jahren für das Unternehmen immer weiter gestiegen sind, konnte bisher ein Eigenbeitrag der Beschäftigten vermieden werden.
Die BOGESTRA trägt allein die anfallenden Pflichtbeiträge zur Pensionskasse in Höhe von 2,5% des Einkommens der Beschäftigten.

Die Stabsstelle „Betriebliche Altersversorgung“ umfasst die vom Unternehmen gegründeten selbstständigen Versorgungseinrichtungen:

  • Pensionskasse der BOGESTRA, kleinerer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit,
  • Ausgleichskasse der BOGESTRA, Unterstützungskasse.

Diese Unterstützungskasse ergänzt die Leistung der Pensionskassenrente auf den Betrag der tariflich zugesagten Betriebsrente auf – ebenfalls komplett und ohne Eigenbeteiligung der Beschäftigten durch die BOGESTRA finanziert.

Die tariflich gestützten Sozialleistungen sind gerade in wirtschaftlich unbeständigen Zeiten besonders hervorzuheben, denn nicht viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitenden einen solchen Service.

Zusätzlich wird von der Pensionskasse die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung angeboten. Hierdurch haben die Beschäftigten die Chance, im Rahmen der geförderten Eigenvorsorge Lücken für ein ausreichendes Alterseinkommen zu schließen.

Des Weiteren kann zur Finanzierung einer Immobilie ein Darlehen mit günstigen Rahmenkonditionen über die Pensionskasse abgeschlossen werden.

Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik

Informationen nach Art. 3 bis 5 der Offenlegungsverordnung

Veröffentlichung nach §§ 134b und 134c Aktiengesetz

Verbraucherinformation der Pensionskasse der BOGESTRA

Pensionskasse der BOGESTRA

Geschäftsbericht 2023

Geschäftsbericht 2022

Geschäftsbericht 2021

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Geschäftsbericht 2019

Kurzbericht 2019

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Satzung 2022

Satzung 2023

 

 

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