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Informationsblatt nach Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Verarbeitung von personenbezogenen Daten zur Abwicklung der Mobilitätsgarantie

 

1. Verantwortliche Stelle, Anschrift, Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG, Universitätsstraße 58, 44789 Bochum

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Anschrift siehe vorstehend, E-Mail: datenschutz@remove-this.bogestra.de

vollständige Datenschutzerklärung:

https://www.bogestra.de/meta-navigation/datenschutz.html

2. Zweck der Datenverarbeitung und rechtliche Grundlagen

Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt zweckgebunden für die Entscheidung über das Vorliegen eines Anspruchs aus der Mobilitätsgarantie sowie für eine ggf. anschließend folgende Abwicklung des Garantiefalls.

Rechtsgrundlage ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO Ihre freiwillige Datenübermittlung. Im Anschluss erfolgt die Verarbeitung der Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO zur Prüfung und Abwicklung des Garantiefalls. Dies betrifft insbesondere die Verarbeitung dieser Daten im Rahmen diverser administrativer Vorgänge, die im Zusammenhang mit der Geltendmachung der Mobilitätsgarantie stehen.

Nach Auszahlung einer Garantieleistung erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.

3. Daten oder Datenkategorien die verarbeitet werden

Im Zuge Ihrer Geltendmachung der Mobilitätsgarantie werden von uns die nachfolgenden personenbeziehbaren Daten verarbeitet:

  • Anrede, Name, Vorname
  • Geburtsdatum
  • Adresse (Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer)
  • Land (optionale Angabe)
  • Bankverbindung (Kontoinhaber, IBAN)
  • Telefonnummer oder Mobilfunknummer (optionale Angabe)
  • E-Mail-Adresse
  • Angaben zur Fahrt (Datum, Uhrzeit, Start-Haltestelle)
  • Angaben zum verwendeten Ticket

 

4. Empfänger, denen die Daten mitgeteilt werden können

Innerhalb des Unternehmens erhalten die Stellen Zugriff auf die personenbezogenen Daten, die diese zur Erfüllung der oben genannten Zwecke benötigen.

Sofern ein Antrag bei der BOGESTRA eingeht, der ein anderes Verkehrsunternehmen betrifft, wird bei Vorlage der Zustimmung des Antragsstellers dieser Antrag, ohne weitere Verarbeitung seitens der BOGESTRA, an das andere Verkehrsunternehmen weitergeleitet. Ohne Zustimmung erfolgt die Rücksendung des Antrags an den Antragsteller.

Bei digitalen Anträgen über mobil.nrw hat der VRS (Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH, Glockengasse 37-39, 50667 Köln) Zugriff auf die Daten (siehe Punkt 7).

Weitere Empfänger können zudem sein: Finanzdienstleister, IT-Dienstleister, eigene Anwälte und Anwälte von Anspruchsgegnern, Gerichte, Behörden (u.a. Finanzämter), Steuer- und Wirtschaftsprüfer.

5. Betroffene Personen

Personen, welche einen Antrag gemäß der Mobilitätsgarantie einreichen, Kontoinhaber.

6. Speicherdauer

Die Speicherdauer für Buchungsvorgänge (d.h. ausgezahlte Garantiebeträge) beträgt 10 Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem die Buchung verarbeitet wurde (§ 147 Abgabenordnung). Abgelehnte Anträge, die direkt bei der BOGESTRA eingegangen sind, werden für einen Zeitraum von drei Jahren (Verjährungsfrist nach § 195 BGB) gespeichert.

7. digitaler Antrag über mobil.nrw

Alle Anträge die in digitaler Form über mobil.nrw (https://www.mobil.nrw/service/mobigarantie.html) gestellt wurden, werden durch die VRS (Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH, Glockengasse 37-39, 50667 Köln, info@remove-this.vrs.de datenschutz@remove-this.vrs.de) verarbeitet und zur weiteren Bearbeitung dem Verkehrsunternehmen über eine Mandanten-Plattform bereit gestellt.

Bei einer fehlerhaften Zuordnung des Vorgangs wird dieser an den VRS zurück überwiesen und von diesem neu einem anderen Verkehrsunternehmen zugeordnet. Nach der Zurückweisung hat die BOGESTRA keinen Zugriff mehr auf die Daten. Zur Verhinderung von Missbrauch werden durch den VRS im Hintergrund Analysen vorgenommen.

Im Rahmen eines Vertrages zur gemeinsamen Verantwortlichkeit zwischen der BOGESTRA und dem VRS sind die jeweiligen Zuständigkeiten geregelt.

Dieser Vertrag umfasst Regelungen zu folgenden Themen: Gegenstand und Dauer der Vereinbarung, Konkretisierung der Datenverarbeitung, Verantwortlichkeit und Zuständigkeiten für Verarbeitungsschritte/-phasen, gemeinsame Pflichten, technisch-organisatorische Maßnahmen, Umsetzung der Betroffenenrechte, Berichtigung und Löschung, Unterauftragsverhältnisse, Datenschutzfolgenabschätzung, Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden, Vertraulichkeit und Haftung.

8. Betroffenenrechte

Recht auf Auskunft: Die betroffene Person hat ein Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Auskunftsersuche sind an die unter Nr. 1. aufgeführte Anschrift zu richten.

Recht auf Berichtigung: Es besteht ein Recht auf Berichtigung der Daten, sofern diese nachweisbar fehlerhaft sind.

Recht auf Löschung: Es besteht ein Recht auf Löschung der Daten. Dieses wird durch automatisierte Prozesse umgesetzt. Die Speicherdauer ist unter Punkt 6 beschrieben.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Es besteht ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der Daten (Sperrung).

Recht auf Datenübertragbarkeit: Es besteht ein Recht darauf, dass dem Betroffenen die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form zur Verfügung gestellt werden.

Recht auf Widerspruch: Es besteht ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten. Ein Widerspruch führt jedoch nicht automatisch zu einem Verbot der Datenverarbeitung, sondern ist im Einzelfall durch die speichernde Stelle zu bewerten.

Beschwerderecht: Beschwerden können jederzeit an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten adressiert werden (Kontaktdaten siehe Punkt 1). Daneben besteht die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz (LDI NRW).

Stand, 18.01.2023

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