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Informationsblatt nach Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Datenverarbeitung bei Aussprechen eines Hausverbots

1. Verantwortlichen Stelle, Anschrift, Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG, Universitätsstraße 58, 44789 Bochum

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Anschrift siehe vorstehend, E-Mail: datenschutz@remove-this.bogestra.de
vollständige Datenschutzerklärung: https://www.bogestra.de/meta-navigation/datenschutz.html

2. Zweck der Datenverarbeitung und rechtliche Grundlagen

  • Durchsetzung des Hausrechts
  • Aussprechen/Anordnen eines Hausverbots
  • Erhöhung der Sicherheit der Fahrgäste, der Beschäftigten sowie weiterer Personengruppen durch Entfernung und/oder Aussprechen eines Hausverbots für auffällige Einzelpersonen oder Gruppen
  • Erhöhung des Sicherheitsempfindens der Fahrgäste sowie der Mitarbeiter
  • Eindämmung von Vandalismusschäden
  • Abschreckung von gewaltbereiten Personen
  • Durchsetzung der Regelungen der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab)

Die berechtigten Interessen der speichernden Stelle nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f Datenschutzgrundverordnung sind im Wesentlichen mit den vorstehend aufgeführten Zwecken identisch. Gesetzliche Grundlage sind §§ 858 ff BGB, §§58 und 59 BOStrab.

3. Datenkategorien die verarbeitet werden

  • Personenstammdaten: Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum
  • Anschriftdaten: Straße, Hausnummer, Zusatz, Postleitzahl, Ort
  • Kontaktdaten: Telefonnummer, Handynummer
  • Vorgangsdaten: Datum, Uhrzeit, Ort, Angaben zum Vorgang der zum Hausverbot führte, weitere Informationen

4. Empfänger, denen die Daten mitgeteilt werden können

Innerhalb des Unternehmens erhalten die Stellen Zugriff auf die personenbezogenen Daten, die diese zur Erfüllung der oben genannten Zwecke benötigen.

Die erhobenen personenbezogenen Daten können bei Anforderung von Polizeibehörden, Staatsanwaltschaft, bei gerichtlicher Anordnung, bei Anforderung als Beweismittel im Rahmen von gerichtlichen Prozessen oder bei außergerichtlicher Anforderung durch Rechtsanwälte herausgegeben werden.

5. Betroffene Personen

Personen gegen die ein Hausverbot verhängt wurde

6. Speicherdauer

Die Daten werden für einen Zeitraum von drei Jahren gespeichert (regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGB).

7. Betroffenenrechte

Recht auf Auskunft: Die betroffene Person hat ein Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Auskunftsersuche sind an die unter Nr. 1. aufgeführte Anschrift zu richten.

Recht auf Berichtigung: Es besteht ein Recht auf Berichtigung der Daten, sofern diese nachweisbar fehlerhaft sind.

Recht auf Löschung: Es besteht ein Recht auf Löschung der Daten. Die Speicherdauer ist unter Punkt 6 beschrieben.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Es besteht ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der Daten (Sperrung).

Recht auf Datenübertragbarkeit: Es besteht ein Recht darauf, dass dem Betroffenen die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form zur Verfügung gestellt werden.

Recht auf Widerspruch: Es besteht ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten. Ein Widerspruch führt jedoch nicht automatisch zu einem Verbot der Datenverarbeitung, sondern ist im Einzelfall durch die speichernde Stelle zu bewerten.

Beschwerderecht: Beschwerden können jederzeit an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten adressiert werden (Kontaktdaten siehe Punkt 1). Daneben besteht die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz (LDI NRW).

Stand, 01.09.2020

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