Informationsblatt nach Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei Fahrausweiskontrollen
1. Verantwortlichen Stelle, Anschrift, weitere Angaben
Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG, Universitätsstraße 58, 44789 Bochum
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Anschrift siehe vorstehend, E-Mail: datenschutz@ bogestra.de
vollständige Datenschutzerklärung:
https://www.bogestra.de/meta-navigation/datenschutz.html
2. Zweck der Datenverarbeitung und rechtliche Grundlagen
Als Anbieterin von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr hat die BOGESTRA ein berechtigtes Interesse daran, dass alle Kunden, entsprechend den aktuell gültigen Beförderungsbedingungen und den Tarifbestimmungen, über einen gültigen Fahrausweis (auch als Ticket bezeichnet) verfügen.
Hierzu führt die BOGESTRA Kontrollen auf Vorliegen eines gültigen Fahrausweises durch. Diese Kontrollen können entweder im Rahmen des kontrollierten Vordereinstiegs durch die Fahrer*innen, durch Fahrausweisprüfer*innen in den Fahrzeugen oder im Rahmen von Zugangskontrollen außerhalb der Fahrzeuge erfolgen.
Zugangskontrollen außerhalb der Fahrzeuge basieren auf dem Hausrecht der BOGESTRA in den Bahnhöfen der Stadt- und Straßenbahnanlagen.
Grundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f DSGVO.
3. Erhobene Daten
Folgende Daten bzw. Datenkategorien werden verarbeitet:
- Geschlecht
- Name
- Geburtsdatum
4. Empfänger, denen die Daten mitgeteilt werden können
Der Zugriff auf die personenbezogenen Daten erfolgt durch den*die Fahrausweisprüfer*in. Es erfolgt keine Datenübermittlung.
5. Betroffene Personen
Kund*innen, sonstige Personen im Bereich der Bahnhöfe der Stadt- und Straßenbahnanlagen
6. Speicherdauer
Es erfolgt keine Speicherung der personenbezogenen Daten im Hintergrundsystem. Auf den Endgeräten selbst können die letzten 10 Kontrollvorgänge eingesehen werden. Danach werden diese automatisch überschrieben/gelöscht.
7. Betroffenenrechte
Recht auf Auskunft: Die betroffene Person hat ein Recht auf Auskunft über die zu seiner*ihrer Person gespeicherten Daten. Auskunftsersuche sind an die unter Nr. 1. aufgeführte Anschrift zu richten. Da keine dauerhafte Speicherung erfolgt, kann über die tatsächlich erhobenen Daten keine Auskunft erteilt werden.
Recht auf Berichtigung: Es besteht ein Recht auf Berichtigung der Daten, sofern diese nachweisbar fehlerhaft sind. Da keine dauerhafte Speicherung erfolgt, kann keine Berichtigung der Daten erfolgen.
Recht auf Löschung: Es besteht ein Recht auf Löschung der Daten. Dieses wird durch automatisierte Prozesse umgesetzt. Die Speicherdauer ist unter Punkt 6 beschrieben.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Es besteht ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der Daten.
Recht auf Datenübertragbarkeit: Es besteht ein Recht darauf, dass personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form zur Verfügung gestellt werden. Da keine Speicherung im Hintergrundsystem erfolgt und die Daten nur temporär auf dem jeweiligen Prüfgerät für eine kurze Zeitspanne gespeichert werden, kann keine Datenübertragung an die betroffene Person erfolgen. Dieses Recht ist insofern eingeschränkt.
Recht auf Widerspruch: Es besteht ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten. Ein Widerspruch führt jedoch nicht automatisch zu einem Verbot der Datenverarbeitung, sondern ist im Einzelfall durch die speichernde Stelle zu bewerten.
Beschwerderecht: Beschwerden können jederzeit an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten adressiert werden (Kontaktdaten siehe Punkt 1). Daneben besteht die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz (LDI NRW).
Stand, 26.07.2023
Bleib up to date!
Abonniere jetzt den BOGESTRA-Newsletter und verpasse keine aktuellen Infos und Aktionen.