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Informationsblatt nach Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei Fahrausweiskontrollen

 

1. Verantwortlichen Stelle, Anschrift, weitere Angaben

Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG, Universitätsstraße 58, 44789 Bochum

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Anschrift siehe vorstehend, E-Mail: datenschutz@remove-this.bogestra.de

vollständige Datenschutzerklärung:

https://www.bogestra.de/meta-navigation/datenschutz.html

 

2. Zweck der Datenverarbeitung und rechtliche Grundlagen

Als Anbieterin von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr hat die BOGESTRA ein berechtigtes Interesse daran, dass alle Kunden, entsprechend den aktuell gültigen Beförderungsbedingungen und den Tarifbestimmungen, über einen gültigen Fahrausweis (auch als Ticket bezeichnet) verfügen.

Hierzu führt die BOGESTRA Kontrollen auf Vorliegen eines gültigen Fahrausweises durch. Diese Kontrollen können entweder im Rahmen des kontrollierten Vordereinstiegs durch die Fahrer*innen, durch Fahrausweisprüfer*innen in den Fahrzeugen oder im Rahmen von Zugangskontrollen außerhalb der Fahrzeuge erfolgen.

Zugangskontrollen außerhalb der Fahrzeuge basieren auf dem Hausrecht der BOGESTRA in den Bahnhöfen der Stadt- und Straßenbahnanlagen.

Grundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f DSGVO.

 

3. Erhobene Daten

Folgende Daten bzw. Datenkategorien werden verarbeitet:

  • Name
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Daten des Fahrausweises (u.a. Ticketart, Gültigkeitsdauer)

 

4. Empfänger, denen die Daten mitgeteilt werden können

Der Zugriff auf die personenbezogenen Daten erfolgt durch den*die Fahrausweisprüfer*in. Es erfolgt keine Datenübermittlung.

 

5. Betroffene Personen

Kund*innen, sonstige Personen im Bereich der Bahnhöfe der Stadt- und Straßenbahnanlagen

 

6. Speicherdauer

Es erfolgt keine Speicherung der personenbezogenen Daten im Hintergrundsystem. Auf den Endgeräten selbst können die letzten 10 Kontrollvorgänge eingesehen werden. Danach werden diese automatisch überschrieben/gelöscht.

 

7. Betroffenenrechte

Recht auf Auskunft: Die betroffene Person hat ein Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Auskunftsersuche sind an die unter Nr. 1. aufgeführte Anschrift zu richten.

Recht auf Berichtigung: Es besteht ein Recht auf Berichtigung der Daten, sofern diese nachweisbar fehlerhaft sind.

Recht auf Löschung: Es besteht ein Recht auf Löschung der Daten. Die Speicherdauer ist unter Punkt 6 beschrieben.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Es besteht ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der Daten (Sperrung).

Recht auf Datenübertragbarkeit: Es besteht ein Recht darauf, dass dem Betroffenen die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form zur Verfügung gestellt werden.

Recht auf Widerspruch: Es besteht ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten. Ein Widerspruch führt jedoch nicht automatisch zu einem Verbot der Datenverarbeitung, sondern ist im Einzelfall durch die speichernde Stelle zu bewerten.

Beschwerderecht: Beschwerden können jederzeit an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten adressiert werden (Kontaktdaten siehe Punkt 1). Daneben besteht die Möglichkeit einer Beschwerde bei der der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf (LDI NRW).

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