Informationsblatt nach Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei erhöhtem Beförderungsentgelt (EBE)
1. Verantwortlichen Stelle, Anschrift, weitere Angaben
Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG, Universitätsstraße 58, 44789 Bochum
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Anschrift siehe vorstehend, E-Mail: datenschutz@ bogestra.de
vollständige Datenschutzerklärung: https://www.bogestra.de/meta-navigation/datenschutz.html
2. Zweck der Datenverarbeitung und rechtliche Grundlagen
Als Anbieter von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr hat die BOGESTRA ein berechtigtes Interesse daran, dass alle Kunden, entsprechend den aktuell gültigen Beförderungsbedingungen und den Tarifbestimmungen, über ein gültiges Ticket verfügen.
Kunden, die ohne ein gültiges Ticket eine Personenbeförderungsleistung in Anspruch nehmen, können entsprechend der bestehenden Regelungen mit einem erhöhten Beförderungsentgelt belegt werden. Zur Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten und von Vorfalldaten erforderlich.
Grundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f DSGVO.
3. Erhobene Daten
Folgende Daten bzw. Datenkategorien werden verarbeitet:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum, Geburtsort
- Geschlecht (Anrede)
- Anschrift (Wohnort, Postleitzahl, Straße, Hausnummer)
Vorfalldaten (EBE-Vorfall Nr., Datum, Zeit, Fahrgastposition im Fahrzeug, Beanstandung, Richtung, Kontrollhaltestelle, Einstiegshaltestelle, Ausweisart, Fahrscheinnummer, Ticketart, Bemerkung, Anmerkung Fahrgast, Fahrgastverhalten, Prüfer Nummer, Prüfer Name, Linie)
4. Empfänger, denen die Daten mitgeteilt werden können
Innerhalb des Unternehmens erhalten die Stellen Zugriff auf die personenbezogenen Daten, die diese zur Erfüllung der oben genannten Zwecke benötigen. Weitere Empfänger können sein: Finanzdienstleister (z.B. Inkassounternehmen), eigene Anwälte und Anwälte von Anspruchsgegnern, Gerichte, Polizei, Behörden (u.a. Finanzämter), Steuer- und Wirtschaftsprüfer.
5. Betroffene Personen
Kunden, gegen die ein erhöhtes Beförderungsentgelt verhängt wird.
6. Speicherdauer
Die Speicherdauer ergibt sich aus den Regelungen der Abgabenordnung und beträgt 10 Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem die Daten erhoben wurden (§147 Abgabenordnung).
Für einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem die Daten erhoben wurden, werden diese Daten im aktiven System gespeichert. Danach wird die Verarbeitung eingeschränkt.
7. Betroffenenrechte
Recht auf Auskunft: Die betroffene Person (Kunde) hat ein Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Auskunftsersuche sind an die unter Nr. 1. aufgeführte Anschrift zu richten.
Recht auf Berichtigung: Es besteht ein Recht auf Berichtigung der Daten, sofern diese nachweisbar fehlerhaft sind.
Recht auf Löschung: Es besteht ein Recht auf Löschung der Daten. Dieses wird durch automatisierte Prozesse umgesetzt. Die Speicherdauer ist unter Punkt 6 beschrieben.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Es besteht ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der Daten. Dieses wird durch automatisierte Prozesse umgesetzt.
Recht auf Datenübertragbarkeit: Es besteht ein Recht darauf, dass personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form zur Verfügung gestellt werden.
Recht auf Widerspruch: Es besteht ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten. Ein Widerspruch führt jedoch nicht automatisch zu einem Verbot der Datenverarbeitung, sondern ist im Einzelfall durch die speichernde Stelle zu bewerten.
Beschwerderecht: Beschwerden können jederzeit an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten adressiert werden (Kontaktdaten siehe Punkt 1). Daneben besteht die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz (LDI NRW).
Stand, 01.09.2020
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