Informationsblatt nach Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Datenverarbeitung im Rahmen der Führung von Anwesenheitslisten bei Besuchern des Unternehmens (Anwesenheitsliste Corona)
1. Verantwortlichen Stelle, Anschrift, Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG, Universitätsstraße 58, 44789 Bochum
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Anschrift siehe vorstehend, E-Mail: datenschutz@ bogestra.de
vollständige Datenschutzerklärung: https://www.bogestra.de/meta-navigation/datenschutz.html
2. Zweck der Datenverarbeitung und rechtliche Grundlage
Erfassung der Teilnehmer an Terminen oder Veranstaltungen der BOGESTRA zum Zwecke der Nachverfolgbarkeit im Rahmen von Corona-Verdachtsfällen. Dies können zum Beispiel Besprechungen unter Teilnahme von externen Dritten sein.
Die Verarbeitung erfolgt gemäß Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c und f Datenschutzgrundverordnung. Die berechtigten Interessen der speichernden Stelle nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f Datenschutzgrundverordnung sind im Wesentlichen mit den vorstehend aufgeführten Zwecken identisch.
Gesetzliche Grundlage ist §2a Absatz 1 in Verbindung mit §4 Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO.
3. Datenkategorien die verarbeitet werden können
- Personenstammdaten: Name, Vorname
- Kontaktdaten: E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Handynummer
- Angaben zum Arbeitgeber, ggf. Adressdaten
- Vorgangsdaten: Gegenstand des Termins, Datum, Uhrzeit, Ort, Dauer
4. Empfänger, denen die Daten mitgeteilt werden können
Innerhalb des Unternehmens erhalten die Stellen Zugriff auf die personenbezogenen Daten, die diese zur Erfüllung der oben genannten Zwecke benötigen.
Die erhobenen personenbezogenen Daten müssen bei Anforderung von Gesundheitsbehörden, Polizeibehörden, Staatsanwaltschaft, bei gerichtlicher Anordnung oder bei Anforderung als Beweismittel im Rahmen von gerichtlichen Prozessen herausgegeben werden.
5. Betroffene Personen
Teilnehmer an Veranstaltungen der BOGESTRA
6. Speicherdauer
Die Daten werden für einen Zeitraum von vier Wochen gespeichert.
7. Betroffenenrechte
Recht auf Auskunft: Die betroffene Person hat ein Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Auskunftsersuche sind an die unter Nr. 1. aufgeführte Anschrift zu richten.
Recht auf Berichtigung: Es besteht ein Recht auf Berichtigung der Daten, sofern diese nachweisbar fehlerhaft sind.
Recht auf Löschung: Es besteht ein Recht auf Löschung der Daten. Die Speicherdauer ist unter Punkt 6 beschrieben.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Es besteht ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der Daten (Sperrung). Dies wird durch die Beschränkung des Kreises der Zugriffsberechtigten bereits berücksichtigt.
Recht auf Datenübertragbarkeit: Es besteht ein Recht darauf, dass dem Betroffenen die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form zur Verfügung gestellt werden.
Recht auf Widerspruch: Es besteht ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten. Ein Widerspruch führt jedoch nicht automatisch zu einem Verbot der Datenverarbeitung, sondern ist im Einzelfall durch die speichernde Stelle zu bewerten.
Beschwerderecht: Beschwerden können jederzeit an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten adressiert werden (Kontaktdaten siehe Punkt 1). Daneben besteht die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz (LDI NRW).
Stand, 01.09.2020
Bleib up to date!
Abonniere jetzt den BOGESTRA-Newsletter und verpasse keine aktuellen Infos und Aktionen.