SozialTicket: Geltungsbereich erweitert sich auf den VRR-Raum
Ab dem 01. August 2023 bis zum 30. November 2023 erweitert sich der Geltungsbereich des SozialTickets auf das gesamte VRR-Gebiet.
Die Regelung gilt für alle SozialTickets (Preisstufe A und Kreis sowie Abo- und Monatskarten). Die bestehenden Regelungen bezüglich der Personenmitnahme werden ebenfalls auf das gesamte VRR-Gebiet erweitert.
Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) unterstützt eine DeutschlandTicket-Lösung für alle SozialTicket-Kund*innen und Wohngeldempfänger*innen in NRW. In diesem Rahmen sind auf Landesebene Lösungen in der Diskussion, die voraussichtlich Anfang Dezember 2023 umgesetzt werden können.
Für die Übergangszeit kommt der Verbund ab dem 1. August den Nutzerinnen und Nutzern des SozialTickets (Preisstufe A bzw. kreisweite Gültigkeit) entgegen und weitet die Gültigkeit des Tickets auf den gesamten VRR-Raum aus.
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