Ab 1. April 2024: Keine E-Tretroller mehr in Bussen und Bahnen
Die BOGESTRA schließt die Mitnahme von Elektro-Tretrollern – häufig auch als E-Scooter bezeichnet – in Bussen und Bahnen künftig aus.
Die Regelung tritt am Montag, 1. April, in Kraft und orientiert sich an einer Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), die auch zahlreiche andere Verkehrsunternehmen umsetzen.
Anlass für die Empfehlung waren Brände von E-Tretrollern in öffentlichen Verkehrsmitteln im europäischen Ausland. Sie hat die Sicherheit der Fahrgäste im Blick und basiert auf Untersuchungen zur Bewertung der Gefährdung durch Akku-Brände von E-Tretrollern, für die es bisher keine einheitlichen Sicherheitsstandards gibt.
Elektrorollstühle, E-Bikes und Elektro-Seniorenmobile nicht betroffen
Von der für E-Tretroller ab dem 1. April 2024 bei der BOGESTRA geltenden Einschränkung nicht betroffen sind E-Fahrräder, E-Rollstühle und E-Seniorenmobile (auch E-Scooter genannt), da sie bereits deutlich höhere normative Sicherheitsanforderungen erfüllen.
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