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Abonnementbedingungen des DeutschlandTickets für den Online-Vertrieb

Für die Ausgabe des DeutschlandTickets im Online-Vertrieb gelten die nachfolgenden Abonnementbedingungen der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA), Universitätsstraße 58, 44789 Bochum ergänzend zu den Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen der Verkehrsverbund-Rhein-Ruhr AöR sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Online-Vertrieb von Abonnements der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG über das Abo-Portal der BOGESTRA:

Die Wirksamkeit dieser Abonnementbedingungen zum DeutschlandTicket ist gebunden an die tatsächliche Einführung des DeutschlandTickets und an die damit einhergehende durchfinanzierte und beschlossene Laufzeit. Die Abonnementbedingungen zum DeutschlandTicket verlieren ihre Wirksamkeit zum Zeitpunkt der Beendigung des DeutschlandTickets, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

 

1. Zustandekommen des Abonnementvertrages

Der Abonnementvertrag kommt gemäß Ziffer 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Online-Vertrieb von Abonnements der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG
über das Abo-Portal der BOGESTRA zustande.

Im Rahmen dieses Vertragsschlusses wählen die Kund*innen eine Zahlart für das DeutschlandTicket aus. Hierbei führt die BOGESTRA durch ihren Zahlungsdienstleister LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Str. 72, 65760 Eschborn, eine Bonitätsprüfung durch. Bei einer negativen Bonitätsauskunft lehnt die BOGESTRA den Antrag auf Abschluss eines Abonnementvertrages ab.

 

2. Beginn und Dauer des Abonnements

Beginn und Dauer des Abonnements richten sich nach Ziffer 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Online-Vertrieb von Abonnements der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG
über das Abo-Portal der BOGESTRA.

 

3. Fahrausweiskontrolle

Die Kund*innen stellen sicher, dass das Abonnement auf ihrem mobilen Endgerät jederzeit geprüft werden kann. Bei einer Fahrausweiskontrolle haben Kund*innen nach Aufforderung durch das Prüfpersonal ihr im Onlineshop oder einer Wallet hinterlegtes DeutschlandTicket zu öffnen und dem Prüfpersonal auf dem mobilen Endgerät vorzuzeigen. Die Bedienung des mobilen Endgerätes nehmen die Kund*innen vor. Kund*innen sind verpflichtet, im Rahmen der Fahrausweiskontrolle auf Aufforderung ihre Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.

Kann keine gültige Fahrtberechtigung bei einer Fahrausweisprüfung vorgezeigt werden, wird ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) erhoben. Fahrausweise sind ungültig, wenn sie nicht den Vorschriften der Beförderungsbedingungen oder der Tarifbestimmungen im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr entsprechen bzw. entgegen der Vorschriften eingesetzt werden. Dies gilt insbesondere auch für Fahrausweise, die aufgrund technischer Mängel (z.B. leerer Akku) nicht nachgewiesen werden können.

 

4. Kündigung des DeutschlandTickets

Das DeutschlandTicket wird für einen Kalendermonat ausgegeben und verlängert sich automatisch, wenn es nicht bis zum 10. eines Kalendermonats zum Monatsende gekündigt wird.

Das Recht der Kund*innen zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Kündigungsgrund für Kund*innen ist insbesondere im Falle der Erhöhung des Abonnementpreises gegeben. Kund*innen können dann das Abonnement auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Abonnementpreises außerordentlich kündigen.

Das Recht der BOGESTRA zur außerordentlichen Kündigung besteht in den Fällen von Ziffer 11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Online-Vertrieb von Abonnements der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG über das Abo-Portal der BOGESTRA.

Die Kündigung erfolgt in Textform gem. Ziffer 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Online-Vertrieb von Abonnements der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG über das Abo-Portal der BOGESTRA.

Bei einer Kündigung wir das Abonnement in der Kundendatei der BOGESTRA zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens gesperrt. Der VRR erhält ebenfalls einen entsprechenden Vermerk über die Kündigung eines Abonnements.

 

5. Erstattungen

Erstattungen von Beförderungsentgelt wegen Nichtausnutzung sind nicht möglich. Ziff. 15.4 der VRR-Tarifbestimmungen bleiben unberührt.

 

6. Datenschutz

Durch den Abschluss des Abonnementvertrags ist die BOGESTRA berechtigt, personenbezogene Daten, die sich aus dem Vertragsverhältnis, dessen Beendigung oder dessen Änderung ergeben, zu verarbeiten. Zur Verarbeitung gehören unter anderem das Erheben, Speichern, Nutzen oder Löschen von Daten.

Dies erfolgt, neben dem Zweck der Vertragsdurchführung, mit dem weiteren Zweck, Ticketkontrollen der Verkehrsunternehmen, die am elektronischen Fahrgeldmanagement­-Verfahren teilnehmen, zu ermöglichen.

Weitere Informationen zum Datenschutz können den auf der Webseite veröffentlichten Datenschutzbestimmungen der BOGESTRA entnommen werden (https://www.bogestra.de/datenschutz).

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